Im Zuge der Beratung bei weit mehr als 100 GmbH-Gründungen und der anschließenden Betreuung, muss ich immer wieder ich feststellen, dass gerade in der stressigen Gründungsphase GmbH Geschäftsführer mit dubiosen Schein-Rechnungen traktiert werden.
Monat: Januar 2012
GmbH-Anmeldung: Reichweite der Prüfungspflicht des Registergerichts
Eine für die Gründung einer GmbH interessante Thematik stand kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zur Entscheidung: Beschränkt sich die Reichweite der Prüfungspflicht des Registergerichts bezüglich der Erbringung des Stammkapitals nur auf die Mindestanforderung des § 7 Abs 2 GmbHG oder erweitert sich eine solche Prüfungspflicht auf eine über die Mindestleistung hinausgehende Leistung, sofern eine solche in dem Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde? Hierzu hat das erkennende Gericht folgenden Leitsatz veröffentlicht:
Berufung eines GmbH-Notgeschäftsführers entsprechend § 29 BGB
Um die Handlungsfähigkeit einer GmbH zu gewährleisten, muss diese stets durch einen Geschäftsführer vertreten sein. Dieses Ziel vor Augen, hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass in Fällen des Todes eines Geschäftsführers, dem Widerruf der Bestellung oder einer sonstigen Verhinderung das zuständige Amtsgericht gem. § 29 BGB analog auf Antrag einen Notgeschäftsführer zu bestellen hat, soweit die Gesellschafter diesen Missstand nicht selbst beheben können.
Thema Geschäftsführerhaftung: Gegenüber Dritten besteht keine Eigenhaftung bei Verletzung von Organisationspflichten
In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Schleswig mit einem für GmbH Geschäftsführer brisantem Thema auseinandergesetzt.
Die entscheidenden Richter hatten sich mit der Frage nach der Haftung eines GmbH-Geschäftsführers gegenüber Dritten aufgrund der Verletzung seiner Organisationspflichten zu befassen. Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht: