Was passiert, wenn die Insolvenzgründe beseitigt wurden?

Eine in wirtschaftliche Schieflage geratene GmbH sieht sich regelmäßig einem Insolvenzverfahren ausgesetzt. Der GmbH-Geschäftsführer stellt bei drohender bzw. bestehender Zahlungsunfähigkeit (§§ 17, 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) der Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor dem Insolvenzgericht. Das Gericht kann den Insolvenzantrag entweder annehmen oder mangels Masse zurückweisen. Was aber passiert, wenn das Insolvenzverfahren zunächst abgelehnt wurde, die Gesellschaft dann wieder auf Kurs kommt und sich ihre wirtschaftliche Lage verbessert? Über diese Frage hatte der Bundesgerichtshof [BGH, Beschluss vom 25.1.2022 – II ZB 8/21] zu befinden.

Sachverhalt des zu entscheidenden Falls

Die Antragstellerin ist eine im Handelsregister eingetragene GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 DM. Im Februar 2007 wies das Insolvenzgericht den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse zurück. Die Ablehnung des Eröffnungsbeschlusses und die Auflösung der GmbH wurden gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbH von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen.

Mehr lesen

Zum Umfang der Pflichten eines Geschäftsführers

Die Haftung des Geschäftsführers einer GmbH hängt maßgeblich vom Umfang seiner jeweiligen Pflichten ab. Spannend wird dies insbesondere dann, wenn die wesentliche Aufgabe der GmbH in der Führung einer Kommanditgesellschaft besteht (GmbH & Co. KG). In diesem Fall besteht ein Haftungsrisiko auch gegenüber der KG und nicht lediglich gegenüber „seiner“ GmbH. Über den genauen Umfang dieser Geschäftsführerpflichten hat das OLG Nürnberg [Urt. v. 30.3.2022 – 12 U 1520/19] entschieden.

Sachverhalt des zu entscheidenden Falls:

Die klagende GmbH & Co. KG macht – vertreten durch eine KommanditistinSchadenersatzansprüche gegen den Geschäftsführer der Komplementär-GmbH geltend.
Die Klägerin vertreibt Mineralölprodukte und gibt für Kunden mit größeren Fuhrparks auf deren Antrag Tankkarten aus, die das bargeldlose Tanken in von der Klägerin betriebenen Tankstellen ermöglichen.

Nachdem die Einhaltung von Kreditlimits für ausgegebene Tankkarten zunächst nicht kontrolliert worden war, was zu Zahlungsausfällen führte, wurden in der Folge Schulungen für die Geschäftsführung durchgeführt, bei denen die Kreditvergabe an Kunden und das Vier-Augen-Prinzip erörtert wurden.

Mehr lesen

Das Insolvenzverfahren im Unternehmen

Die steigenden Kosten für Strom und Gas bergen großes Gefahrpotenzial hinsichtlich der finanziellen Situation vieler Unternehmen und Betriebe. Anlässlich dessen wurde in der Politik der Wunsch nach einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht laut, um Betroffene in der Krise finanziell zu schützen. Was aber verbirgt sich hinter dieser Insolvenzantragspflicht oder dem Begriff der „Insolvenz“ allgemein? Der folgende Beitrag soll Ihnen einen Überblick über das Insolvenzverfahren und seine Folgen in Deutschland geben.

Kern des Insolvenzverfahrens für Unternehmen ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger – in der Regel – durch Verwertung des Vermögens und einer anschließenden Verteilung des Erlöses, d.h. das übrige Vermögen soll anteilig unter den Gläubigern aufgeteilt werden, vgl. § 1 InsO.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

Mehr lesen

„Online-Gründung“ einer GmbH

Die Möglichkeiten der Gründung einer GmbH stellten sich bislang als eher starres und über Jahrzehnte kaum verändertes Instrument dar. Gleich, ob im „klassischen“ Gründungsverfahren oder mittels des neueren, vereinfachten Verfahrens nach § 2 Abs. 1a GmbHG zeichnete sich die Gründung stets durch ein persönliches Erscheinen vor dem Notar aus. Dies kann insbesondere für ausländische, im Ausland niedergelassene und/oder vielbeschäftigte Gründer lästig sein.

In Zeiten, in denen selbst Hauptversammlungen einer AG im digitalen Raum abgehalten werden können, scheinen sich die Grenzen der Digitalisierung im deutschen Gesellschaftsrecht jedoch zunehmend in Richtung Modernisierung zu verschieben. Dieser Trend hat auch Einzug in das GmbH-Recht gehalten: Mit Inkrafttreten des DiRUG besteht seit dem 1. August 2022 die Möglichkeit einer „Online-Gründung“ nach § 2 Abs. 3 GmbHG.

Die gängige Bezeichnung „Online-Gründung“ ist hierbei ein wenig irreführend. Anders als der Titel vermuten lässt, handelt es sich nicht um ein online auszufüllendes Gründungsformular.

Mehr lesen

Irreführende Firmierung bei der GmbH

Nachdem das Oberlandesgericht Karlsruhe bereits für Personengesellschaften die Frage zu erörtern hatte, ob die Verwendung eines Familiennamens von Nichtgesellschaftern in der Firma der Personengesellschaft gegen das in § 18 II 1 HGB normierte Irreführungsverbot verstößt (OLG Karlsruhe v. 24.2.2010 – 11 Wx 15/09), wurde dieselbe Thematik nun aus der GmbH Sicht beleuchtet (OLG Karlsruhe, Beschl. v. 22.11.2013 – 11 Wx 86/13).

Mehr lesen

Compliance in der GmbH

Bei Compliance denken die meisten Leser vermutlich an große Aktiengesellschaften aus der Finanz- oder Versicherungsbranche, die ganze Heerscharen an externen Compliance Beratern und internen Compliance Abteilungen unterhalten. Vielen ist jedoch nicht bewusst, dass dieser Thematik gerade auch bei GmbHs mit nicht ganz kleinem Geschäftsumfang eine wesentliche Bedeutung mit Haftungsrisiken für den Geschäftsführer zukommt.

Mehr lesen

GmbH und UG: Statistik 2013

Abweichend von den sonstigen Themenkreisen auf diesem Blog möchte ich – wie bereits die Jahre zuvor – die aktuelle Entwicklungen bei der GmbH und Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)von statistischer Seite her betrachten. Um die Vergleichbarkeit zum Vorjahr zu gewährleisten, ist als maßgeblicher Stichtag der 1.1.2013 festgesetzt.

Mehr lesen

Amtsniederlegung des GmbH Geschäftsführers

Das Oberlandesgericht München hat die ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte zur fehlenden Eintragungsfähigkeit der Amtsniederlegung des GmbH-Geschäftsführers nun auch auf den Fall erstreckt, dass der Geschäftsführer zugleich alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer UG ist, die ihrerseits alleinige Gesellschafterin der GmbH ist. Folgender Leitsatz wurde erlassen:

Mehr lesen

Berufung eines GmbH-Notgeschäftsführers entsprechend § 29 BGB

Um die Handlungsfähigkeit einer GmbH zu gewährleisten, muss diese stets durch einen Geschäftsführer vertreten sein. Dieses Ziel vor Augen, hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass in Fällen des Todes eines Geschäftsführers, dem Widerruf der Bestellung oder einer sonstigen Verhinderung das zuständige Amtsgericht gem. § 29 BGB analog auf Antrag einen Notgeschäftsführer zu bestellen hat, soweit die Gesellschafter diesen Missstand nicht selbst beheben können.

Mehr lesen

Abänderung des Mustersprotokoll hinsichtlich Vertretungsregelung

Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr bestätigt: bei der vereinfachten Gründung einer UG (und das gilt auch für die GmbH) ist eine Änderung der im Musterprotokoll vorgesehenen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer nicht möglich.

Mehr lesen