Gestaltung der Vertretungsregelung im Musterprotokoll einer GmbH/UG

Am 22.05.2009 wurde in diesem Blog bereits eine Entscheidung des OLG Stuttgart vorgestellt, wonach die im Musterprotokoll vorgesehene Befreiung des Geschäftsführer vom Verbot des Selbstkontrahierens bei der Bestellung weiterer Geschäftsführer endet. Dieser Ansicht schließt sich das OLG Hamm nun auch an und entscheidet über eine in der Praxis mögliche Erweiterung des Musterprotokolls hinsichtlich der Vertretungsregelung.

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Kapitalerhöhung bei der Unternehmergesellschaft und Firmierung

Sacheinlagen bei der Gründung der UG

Nach § 5a Abs. 2 GmbHG sind Sacheinlagen zur Gründung der Unternehmergesellschaft ausgeschlossen. Laut Gesetzesbegründung ist dies so geregelt, da das Stammkapital von den Gründern frei gewählt werden kann.

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Musterprotokoll oder individuelle Satzung – welcher Gesellschaftsvertrag ist der Richtige?

Sollen an der Unternehmergesellschaft mehrere Gesellschafter beteiligt oder mehrer Geschäftsführer bestellt werden, so ist in jedem Fall eine individuelle Satzung dem Musterprotokoll vorzuziehen um späteren Streitigkeiten vorzubeugen bzw. vereinbarte Lösungen für möglicherweise auftretende Problem zu fixieren.

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Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

Auch für die Gründung einer sogenannten Ein-Mann-GmbH kann man das vom Gesetzgeber im GmbHG vorgesehene Gründungsprotokoll verwenden. Hier ist allerdings Vorsicht angebracht, da das Gründungsprotokoll, um auf viele Fälle zu passen, nur sehr rudimentäre Regelungen trifft und daher sehr starr ist. Dennoch wollen wir Ihnen das Protokoll nicht vorenthalten:

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