Mantelgesellschaft
Mantelgesellschaften sind Aktiengesellschaften, die schon einmal operativ tätig waren, ihren Geschäftsbetrieb aber eingestellt haben. Bei einer Reaktivierung einer Mantelgesellschaft sind oftmals die Grundsätze einer wirtschaftlichen Neugründung anzuwenden, was dazu führt, dass diese gegenüber dem Handelsregister offengelegt werden muss und das Vorhandensein des frei zur Verfügung stehenden Stammkapitals versichert werden muss.