Mantelgesellschaft

Mantelgesellschaften sind Aktiengesellschaften, die schon einmal operativ tätig waren, ihren Geschäftsbetrieb aber eingestellt haben. Bei einer Reaktivierung einer Mantelgesellschaft sind oftmals die Grundsätze einer wirtschaftlichen Neugründung anzuwenden, was dazu führt, dass diese gegenüber dem Handelsregister offengelegt werden muss und das Vorhandensein des frei zur Verfügung stehenden Stammkapitals versichert werden muss.

Mantelgesellschaft

Mantelgesellschaften sind GmbH‘s die schon einmal operativ tätig waren, ihren Geschäftsbetrieb aber eingestellt haben. Bei einer Reaktivierung einer Mantelgesellschaft sind oftmals die Grundsätze einer wirtschaftlichen Neugründung anzuwenden, was dazu führt, dass diese gegenüber dem Handelsregister offengelegt werden muss und das Vorhandensein des frei zur Verfügung stehenden Stammkapitals versichert werden muss. Die Voraussetzungen, Vorteile und Risiken … Mehr lesen

Anwendung der Handelndenhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- und Mantelgesellschaft

Der BGH hat mit einem aktuellen Urteil die Haftung der Handelnden bei einer wirtschaftlichen Neugründung ab dem Zeitpunkt der Offenlegung des eines nach außen In-Erscheinung-Tretens ausgeschlossen und folgende Leitsätze veröffentlicht:

Wirtschaftliche Neugründung

Entspricht die Reaktivierung einer Mantelgesellschaft oder Aktivierung einer Vorratsgesellschaft wirtschaftlich gesehen einer Neugründung, sind aus Gläubigerschutzgesichtspunkten insbesondere die Vorschriften über die Kapitalaufbringung zu beachten.

AG-Lexikon

Hier finden Sie ein Lexikon, welches Ihnen von A bis Z einen Überblick über die wichtigsten Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der AG erläutert. Dieses Lexikon wird fortwährend erweitert. A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z Abberufung des … Mehr lesen

GmbH-Darstellung

[Hinweis: Dieser Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Vielmehr wird befindet er sich noch im Erstellungsprozess. Melden Sie sich gerne bei konkreten Fragen.] Übersicht: Entstehung der GmbH Geschäftsführung in der GmbH Gesellschafterversammlung in der GmbH Gesellschafterwechsel in der GmbH Jahresabschluss in der GmbH Beendigung der GmbH Entstehung / Errichtung der GmbH Die GmbH gilt als … Mehr lesen

GmbH-Lexikon

Hier finden Sie ein Lexikon, welches Ihnen von A bis Z einen Überblick über die wichtigsten Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit der GmbH erläutert. Dieses Lexikon wird fortwährend erweitert. Hinweise: Zu vielen der erläuterten Begriffe finden Sie ausführliche Artikel und aktuelle Rechtsprechung unter dem rechten Balken “Themenschwerpunkte”. Sämtliche Erläuterungen gelten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes erwähnt ist, … Mehr lesen

Liquidation: Wirtschaftliche Neugründung möglich!

Die beschränkte Haftung bei GmbH, UG & Co. stellen kein Geschenk und Vertrauensbonus für den Gesellschafterkreis dar. Vielmehr wird sie durch die Erfüllung der für die rechtliche Neugründung vorgesehenen Regelungen gewissermaßen verdient. Wird nun, um den zeitlichen Gründungsaufwand zu optimieren, nicht eine neue Gesellschaft gegründet sondern ein leerer Gesellschaftsmantel im Rahmen einer wirtschaftlichen Neugründung reaktiviert, … Mehr lesen

Wirtschaftliche Neugründung: Übernahme des Gründungsaufwands

Die wirtschaftliche Neugründung mittels einer Mantelgesellschaft ist nach wie vor ein beliebtes Mittel, um bürokratischen Aufwand und Zeitverluste zu vermeiden. Hinsichtlich der Mantelgründung einer Aktiengesellschaft hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.10.2012 – 8 W 218/12) eine bislang nicht beantwortete Fragestellung entschieden: Kann der Gründungsaufwand bei der wirtschaftlichen Neugründung von der Mantelgesellschaft übernommen werden? … Mehr lesen

Das Konstrukt der „wirtschaftlichen Neugründung“: Aktuell oder ein Relikt?

Wenn es um die Gründung einer Gesellschaft geht, existieren seit langem mehrere Optionen. Zum einen kann auf die gesetzlich normierte, „klassische“ Methode zurückgegriffen werden und die Gesellschaft rechtlich neu gegründet werden. Weiterhin  besteht die Möglichkeit einen bereits bestehenden GmbH-Mantel für seine Zwecke zu übernehmen. Im Zuge der GmbH Mantelgründung sind zwei Möglichkeiten denkbar: