Umwandlung

Im Rahmen der Umwandlung ist zwischen den rechtsfähigen und den nicht eingetragenen Vereinen zu unterscheiden. Nicht eingetragene Vereine sind nicht umwandlungsfähig im Sinne des Umwandlungsgesetzes (UmwG). Allerdings haben zwei oder mehrere nicht eingetragene Vereine außerhalb des UmwG die Möglichkeit, sich zu verbinden (sog. Fusion). Hierzu muss zunächst ein neuer Verein gegründet werden, dem die Mitglieder … Mehr lesen

Umwandlung

Die GbR kann durch Eintragung in das Handelsregister und Erfüllung der Voraussetzungen des § 105 HGB bzw. § 161 HGB in eine offene Handelsgesellschaft (OHG) bzw. Kommanditgesellschaft (KG) umgewandelt werden. Die direkte Umwandlung der GbR in eine Kapitalgesellschaft ist im UmwG nicht vorgesehen.

Umwandlung

Auch die Aktiengesellschaft kann durch Umwandlung eine andere Rechtsform annehmen. Ein entsprechender Hauptversammlungsbeschluss bedarf einer dreiviertel Mehrheit. Unterschieden wird hierbei zwischen Spaltung, Verschmelzung, reiner Vermögensübertragung und dem Formwechsel. Die besonderen Umwandlungen im Einzelnen regelt das Umwandlungsgesetz (UmwG). Vorteil einer Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz ist, dass die Vermögensübertragung ipso iure = kraft Gesetztes erfolgt. Damit kann die Aufdeckung stiller … Mehr lesen

Umwandlung

Auch die GmbH kann durch Umwandlung eine andere Rechtsform annehmen. Unterschieden wird hierbei zwischen Spaltung, Verschmelzung, reiner Vermögensübertragung und dem Formwechsel. Die besonderen Umwandlungen im Einzelnen regelt das Umwandlungsgesetz (UmwG). Steuerrechtliche Folgen werden durch das Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) bestimmt. zurück

Europa AG / Europäische SE

Die Europäische Aktiengesellschaft wurde im Oktober 2004 eingeführt. Sie ist eine Reschtsform für Unternehmen, die in verschiedenen Mitgliedsstaaten der EUR tätig sind oder zukünftig sein möchten. Gerade für international tätige Unternehmen, bietet diese Rechtsform verschiedene Vorteile – insbesondere administrative Erleichtungen, da durch die Möglichkeit der Gründung einer Europa AG nicht die Handhabung diverser nationaler Gesellschaftsformen … Mehr lesen

Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) – Was ist neu?

Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 ging eine Flut von Neuerungen durch das deutsche Gesellschaftsrecht – neue „Hausnummern“ , Einschübe und Streichungen sowie insbesondere im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zahlreiche Erleichterungen: Was seit Jahren ständige Rechtsprechung war, wird nun kodifiziertes Gesetzesrecht. Dieser Artikel soll Ihnen einen Überblick … Mehr lesen

Vereinslexikon

Hier finden Sie ein Lexikon, welches Ihnen von A bis Z einen Überblick über die wichtigsten Rechtsbegriffe im Zusammenhang mit dem Verein erläutert. Dieses Lexikon wird fortwährend erweitert. [Hinweis: Die Verlinkungen innerhalb der einzelnen Begriffserläuterungen werden nach und nach ergänzt.] A B C D E F G H I J K L M N O P … Mehr lesen

Wie funktioniert der Eintritt und das Ausscheiden eines oHG- bzw. KG-Gesellschafters?

OHG Eintritt von Gesellschaftern Der Eintritt von neuen Gesellschaftern in eine oHG richtet sich nach den allgemeinen Regeln, die auch für die GbR gelten. Auch hier kommt entweder ein Aufnahmevertrag oder die Übernahme von Anteilen in Betracht.Dieser Wechsel im Gesellschafterbestand muss gemäß § 106 Abs. 6 HGB (früher: § 107 HGB a.F.) in das Handelsregister eingetragen werden. Der … Mehr lesen

Wie entsteht eine oHG & eine KG?

Die offene Handelsgesellschaft (oHG) ist als kaufmännische Sonderform der GbR anzusehen, das ergibt sich schon daraus, dass sie sich gem. § 105 Abs. 3 HGB grundsätzlich nach den Regeln des BGB zur GbR richtet. Anders als bei der GbR richtet sich der Zweck der OHG jedoch auf den Betrieb eines Handelsgewerbes, § 105 Abs. 1 … Mehr lesen