Befreiung von § 181 BGB bei Doppelvertretung

§ 181 BGB verhindert das ein Vertreter entweder mit sich selbst oder für einen Dritten – wiederum als Vertreter – kontrahiert. Dieses Verbot des Insichgeschäfts ist allerdings dispositiv – kann von den Beteiligten also aufgehoben werden. Wie diese Aufhebung bei zwei GmbH & Co KG, die durch dieselbe persönlich haftende Gesellschafterin vertreten werden, auszusehen hat, wurde Ende vergangenen Jahres von dem KG Berlin erläutert:

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Interessenkonflikt: Kein Stimmverbot eines Gesellschafters bei eigener Abwahl als Versammlungsleiter

In verschiedenen Situationen kann ein GmbH Gesellschafter einem Stimmverbot unterliegen. Dem liegen zwei Prinzipien zu Grunde, welche sich durch das Gesellschaftsrecht ziehen: Niemand soll Richter in eigener Sache sein und Insichgeschäfte sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Nach dem OLG Thüringen ist ein derartiger Fall aber nicht gegeben, wenn ein Gesellschafter über seine eigene Abwahl als Versammlungsleiter in der Gesellschafterversammlung entscheiden soll:

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Topaktuelle Erstveröffentlichung: Heutige Entscheidung des OLG München zur Einreichung einer Gesellschafterliste durch einen ausländischen Notar

Das Oberlandesgericht München hat mit einem Beschluss vom heutigen Tage (06.02.2013) entschieden, dass die Gesellschafterliste einer GmbH nicht von einem ausländischen Notar (hier: Basel / Schweiz) beim Handelsregister eingereicht werden kann.

 

Die Entscheidung wird damit begründet, dass der deutsche Gesetzgeber auch nur einen deutschen Notar zur Erstellung und Einreichung einer Gesellschafterliste verpflichten kann. Es besteht keine Kompetenz des deutschen Gesetzgebers, einen ausländischen Notar durch das GmbH-Gesetz zur Einreichung einer Gesellschafterliste zu verpflichten. Wenn dennoch eine Gesellschafterliste von einem ausländischen Notar eingereicht wird, bliebe die Verpflichtung eines Geschäftsführers zur Erstellung der Liste gem. § 40 GmbHG bestehen. Dies widerspreche aber dem Regelungszweck des § 40 GmbH-Gesetz, der gerade kein Nebeneinander von Zuständigkeiten gewollt hat.

OLG München, 31. Zivilsenat, Az: 31 Wx 8/13 (noch nicht rechtskräftig)

31 Wx 008.13

Geschäftsführeramt in der Insolvenz

Wird über das Vermögen einer GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet, stellt dies grundsätzlich nach § 60 I Nr. 4 GmbHG einen Grund dar, die Gesellschaft aufzulösen. Ein Insolvenzverfahren geht immer mit einschneidenden Veränderungen einher. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt allerdings nicht, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft automatisch sein Amt verliert.

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Faktischer Geschäftsführer in der Insolvenz

Derjenige der im Handelsregister als Geschäftsführer einer Gesellschaft eingetragen ist, ist nicht auch zwingend derjenige, der die Geschäftsführertätigkeit in tatsächlicher Hinsicht ausübt. Schon seit geraumer Zeit wurde von der Rechtsprechung ein Anforderungskatalog entwickelt, welcher in einer Gesamtschau Aufschluss darüber geben soll, ob nun ein solcher „faktischer Geschäftsführer“ bei der jeweiligen Gesellschaft vorliegt:

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GmbH Geschäftsführervergütung

Nachdem ich letzte Woche (26.11.2012) bereits einen Artikel über die steueroptimierte „Ausschüttung“ von Gesellschaftsgewinnen mittels des Geschäftsführergehalts verfasst habe, folgt diese Woche – passend zum Thema – ein Artikel über die aktuelle Vergütung von GmbH-Geschäftsführern.

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Steueroptimierung durch Geschäftsführergehälter

Seit der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 sind die Steuern für GmbH-Gewinne, welche in die Rücklagen eingestellt werden, auf 30% gesunken. Sollen die Gewinne stattdessen in die Tasche der Gesellschafter fließen, lässt sich der Fiskus nicht mit 30% abspeisen. Aber auch hier gibt es durchaus Möglichkeiten die Gewinnausschüttung steueroptimiert zu gestalten.

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Prozessfähigkeit der führungslosen GmbH

Legt der Geschäftsführer einer GmbH, aus welchen Gründen auch immer, sein Amt nieder, steht dadurch der Geschäftsbetrieb nicht plötzlich still. Zu dem Geschaftsbetrieb kann es auch gehören, dass Klage erhoben werden muss. Das FG Sachsen-Anhalt hat sich mit der Prozessfähigkeit einer solchen führungslosen GmbH beschäftigt und folgende Leitsätze veröffentlicht:

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Amtsniederlegung des geschäftsführenden Alleingesellschafters

Es ist seit geraumer Zeit ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass zwar grundsätzlich eine Amtsniederlegung eines Geschäftsführers sofort im Handelsregister einzutragen ist, dies jedoch dann nicht gilt, wenn es sich um die Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters handelt.

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Anmeldung des Ausscheidens eines Geschäftsführers durch Prokuristen?

Gem. § 39 I GmbHG gehört es zu den Pflichten der Gesellschaft das Ausscheiden eines Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ob diese Anmeldung auch von Prokuristen vollzogen werden kann, wurde nun in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf geklärt. Folgende Leitsätze hat das Gericht hierzu veröffentlicht:

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