Ein Darlehen zum Erwerb von GmbH-Anteilen unterliegt den Vorschriften für Verbraucherdarlehen

Das OLG Celle hat am 22.09.2010 geurteilt, dass die Aufnahme eines Darlehens, welches dem Zweck des Erwerbs von  Gesell­schaftsanteilen einer GmbH gegeben wird, seitens des alleinige geschäftsführenden Gesellschafters keine gewerbliche Tätigkeit i. S. von § 14 BGB darstellt.Damit verjähren die Ansprüche der  kreditgebenden Bank gegenüber dem Darlehensnehmer als Verbraucher gem. § 13 BGB sind daher nach § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB für bis zu 10 Jahre gehemmt.

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Handelsregisteranmeldung einer UG – fehlende Versicherung des GF

Neuer Beschluss des Oberlandesgerichts München zu der Frage, ob eine fehlende Versicherung des Geschäftsführers einer UG die Eintragung hindert:

Fehlt in der zunächst beim Registergericht eingereichten Anmeldung einer Unternehmergesellschaft die Versicherung des Geschäftsführers zur Belehrung über die unbeschränkte Auskunftspflicht und wird diese vom Notar nachträglich in derselben Urkunde ohne erneute Beglaubigung ergänzt, kann das Registergericht die Eintragung ablehnen.

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Abänderung des Musterprotokolls führt zur GmbH-Gründung im normalen Verfahren

Das MoMiG hat in § 2 Abs. 1 a GmbHG die Möglichkeit einer GmbH im sog. „vereinfachten Verfahren“ eingeführt. Die Voraussetzungen für die Anwendung des Musterprotokolls – und insbesondere auch unter welchen Konstellationen eine Gründung unter Verwendung des Musterprotokolls nicht empfehlenswert ist – wurde bereits ausführlich in diesem Blog erörtert. Das OLG Münchenhat nun eine weitere Entscheidung bezüglich dieser vereinfachten Gründung getroffen. Das OLG München sieht nimmt eine unzulässige Abänderung des Musterprotokolls an, wenn die Parteien den vorgesehenen Nennbetrag für die Kostenhaftung von 300 € auf 1.500 € erhöhen.

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Ein veräußerter GmbH-Geschäftsanteil muss hinreichend bestimmt sein

Der BGH hat mit einem aktuellen Beschluss entschieden, dass bei der Veräußerung eines Geschäftsanteils der abzutretende Anteil hinreichend bestimmt sein muss. Dies ist dadurch begründet, dass ein Veräußerer mehrere Geschäftsanteile gleicher Höhe halten kann, wovon beispielsweise einer verpfändet sein könnte. Insoweit muss der abzutretende Anteil bei der Veräußerung so genau bezeichnet werden, dass eine Verwechselungsgefahr ausgeschlossen ist.

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Ausschluss eines geschäftsführenden Gesellschafters

Das KG Berlin hat in einem aktuellen Beschluss  über den Fall entschieden, dass auch bei Personenidentität von Ge­sellschafter und Geschäftsführer für die Frage des Aus­schlusses als Gesellschafter zwischen dem Verhalten der Person als Geschäftsführer und als Gesellschafter zu diffe­renzieren sei.

Verfehlungen, die der Gesellschafter in seiner Eigenschaft als Geschaftsführer vorgenommen habe, können Abberufung als Geschaftsführer recht­fertigen, spielen aber für den Ausschluss als Gesellschafter keine Rolle und können hierfür nicht herangezogen werden.

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Persönliche Haftung bei nicht offengelegter wirtschaftlicher Neugründung

Nach dem BGH-Urteil vom 18.01.2010 und dem Urteil des OLG München vom 14.01.2010 zu der Haftung bei unterbliebener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer Mantel-GmbH – die beide auch in diesem Blog vorgestellt wurden (vgl. insbesondere die Checkliste zur  Mantelgründung) – hat das OLG München in seinem Urteil vom 11.03.2010 (Az: 23 U 2814/09) die damit begonnene Rechtsprechung fortgeführt und weiterentwickelt.

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Kündigungsschutz der Arbeitnehmer (KSchG) auch für Geschäftsführer?

Aufgrund seiner Organstellung für die GmbH gelten die Regeln des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer, namentlich das Kündigungsschutzgesetz, nicht für Geschäftsführer. Dies wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass dieser als Organ der Gesellschaft auch deren Arbeitgeberfunktion ausübt.

Nunmehr hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.05.2010 entschieden, dass die Regeln des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer auch für Geschäftsführer gelten kann; und zwar dann, wenn eine entsprechende Regelung im Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffen ist.

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