Artikel aus der Financial Times Deutschland vom 23.07.2010 von Franziska Stumpf: http://www.kanzleikoester.com/dokumente/FT-2010-07-23.pdf
Sonstiges
Kündigungsschutz der Arbeitnehmer (KSchG) auch für Geschäftsführer?
Aufgrund seiner Organstellung für die GmbH gelten die Regeln des Kündigungsschutzes der Arbeitnehmer, namentlich das Kündigungsschutzgesetz, nicht für Geschäftsführer. Dies wird von der Rechtsprechung damit begründet, dass dieser als Organ der Gesellschaft auch deren Arbeitgeberfunktion ausübt.
Nunmehr hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 10.05.2010 entschieden, dass die Regeln des Kündigungsschutzes für Arbeitnehmer auch für Geschäftsführer gelten kann; und zwar dann, wenn eine entsprechende Regelung im Geschäftsführeranstellungsvertrag getroffen ist.
GmbH / UG: Regelung über Gründungskosten teilweise nicht notwendig
Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main ist eine Regelung über die Gründungskosten in der Satzung dann nicht notwendig, wenn diese von dem Gründer persönlich getragen werden. Das GmbH-Gesetz sieht eine derartige Klausel gerade nicht als zwingenden Bestandteil einer Satzung vor, vgl. § 3 Absatz 1 GmbHG und eine entsprechende Anwendung von § 26 … Weiterlesen
Wettbewerbsverbot aus GmbH-Satzung auch für neu eintretende Gesellschafter
In Gesellschaftsverträgen ist sehr oft ein Wettbewerbsverbot für Gesellschafter enthalten. Diesem Wettbewerbsverbot haben sich die bei Errichtung der Gesellschaft handelnden Gesellschafter sehenden Auges unterworfen. Die damit vereinbarte Gültigkeit des Wettbewerbsverbots gilt aber nicht nur für Gründungsgesellschafter, sondern auch für später hinzukommende. Das OLG Bamberg hat entschieden (Az: 6 U 12/09) dass ein neu eintretender Gesellschafter, der ein Wettbewerbsunternehmen betreiben möchte, mit der Gesellschaft entweder eine Ausnahme vereinbaren muss oder gleich die Satzung geändert werden muss.
Umwandlung von der englischen Limited (Ltd) in eine UG
Viele Gründer einer Limited möchten diese Gesellschaften aufgrund schlechter Erfahrungen und der komplizierten Praxis in eine deutsche Kapitalgesellschaft umwandeln. Insoweit bietet sich die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) gut an. Der Übergang von einer Ltd zu einer UG könnte dabei wie folgt aussehen:
Die Einberufung der Gesellschafterversammlung einer GmbH
Die Gesellschafter einer GmbH fassen ihre Entscheidungen in Gesellschafterversammlungen durch sog. Gesellschafterbeschlüsse. Die Gesellschafterversammlung ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gesellschaft. Wie wird die Gesellschafterversammlung einberufen? Die §§ 48 bis 51 GmbHG befassen sich mit dieser Thematik: § 48 GmbHG betrifft das Zustandekommen der Gesellschafterbeschlüsse; § 49 GmbHG regelt die Kompetenz zur Einberufung der … Weiterlesen
Checkliste für die Mantelgründung einer GmbH / UG
Unter einem sog. Mantelkauf versteht man den Erwerb einer bereits existierenden GmbH, ohne das dazu gehörige Unternehmen. Regelmäßig ist der Geschäftsbetrieb dieses Mantels bereits eingestellt und dem Erwerber der GmbH geht es auch nicht darum, ein bestehendes Unternehmen fortzuführen, sondern möglichst günstig die Möglichkeit bekommen, die persönliche Haftung für sein eigenes Unternehmen durch Verwendung der bereits existierenden GmbH einzuschränken.
Dieser Artikel gibt einen Überblick über den Mantelkauf und zeigt auf, wo hier Haftungsrisiken bestehen:
Haftung: Angaben auf Geschäftsbriefen von GmbH und UG
Der Geschäftsführer einer GmbH (auch der Unternehmergesellschaft haftungsbeschränkt) hat dafür Sorge zu tragen, dass alle Geschäftsbriefe, die an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, die in § 35a GmbHG genannten Angaben enthalten.
Hier lesen Sie alles was Sie zu diesem Thema wissen müssen:
Ausländer als Geschäftsführer einer GmbH
Das OLG München hat mit Beschluss vom 17.12.2009 (Az: 31 Wx 142/09) entschieden: „Die Eintragung eines Nicht-EU-Ausländers als Geschäftsführer einer GmbH setzt nicht voraus, dass er jederzeit in die Bundesrepublik Deutschland einreisen darf.“
Unterzeichnung der Gesellschafterliste durch Geschäftsführer und Notar
Das OLG Hamm hat mit Beschluss vom 16.02.2010 (Az: 15 Wx 322/09) entschieden, dass eine sowohl von dem Geschäftsführer einer GmbH wie auch vom Notar unterzeichnete und beim Handelsregister eingereichte Gesellschafterliste nicht zurückzuweisen ist.