Interview mit RA Köster von der Financial Times Deutschland

Artikel aus der Financial Times Deutschland vom 23.07.2010 von Franziska Stumpf: http://www.kanzleikoester.com/dokumente/FT-2010-07-23.pdf

Firma fürs kleine Geld findet viel Anklang: Die Mini-GmbH ist bei Gründern viel beliebter als erwartet. Kritiker warnen allerdings vor erhöhter Insolvenzgefahr

Die kleine Schwester der GmbH kommt groß heraus: Anderthalb Jahre nach ihrer Einführung existieren bereits 34 000 der Mini-Gesellschaften. Traditionelle Formen der GmbH gibt es zwar noch deutlich mehr – rund eine Million. Experten weisen aber darauf hin, dass die Mini-GmbH die Erwartungen bereits übertroffen hat. „Mit diesen Zahlen hat niemand gerechnet – und wir waren bereits sehr optimistisch“, sagt Thomas Hoffmann vom Forschungsprojekt Unternehmergesellschaft der Universität Jena.

Unternehmer, die eine Kapitalgesellschaft gründen wollen, um ihre Haftung zu beschränken, müssen für eine herkömmliche GmbH ein
Stammkapital in Höhe von 25 000 Euro aufbringen. Eine britische Limited ist mit einem Pfund Sterling Stammkapital deutlich günstiger, bringt aber erhebliche Nachteile mit sich: Der Gesellschafter muss zum Beispiel das britische Gesellschaftsrecht anwenden. Der deutsche Gesetzgeber erkannte den Bedarf einer vergleichbaren Gesellschaftsform, die auf deutschem Recht beruht, und führte im November 2008 die Unternehmergesellschaft ein. „Es ist immer besser, auch eine nationale Variante zu einer britischen Gesellschaftsform zu haben“, sagt Hoffmann. Seitdem können Unternehmensgründer bereits mit einem Stammkapital von 1 Euro eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ins Leben rufen.

Und das tun sie auch: Die Zahl der Ein-Euro-Firmen steigt seit Ende 2008 laut einer Studie der Universität Jena stetig an. Eine Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung und nur 1 Euro Stammkapital – das erscheint vielen Unternehmensgründern attraktiv. Gründungen in der Rechtsform einer Limited sind dagegen im vergangenen Jahr stark zurückgegangen. Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) folgert daraus, dass viele Gründer stattdessen die Unternehmergesellschaft wählen.

Die Mini-GmbH hat allerdings nicht nur Vorteile. So wirft etwa ihre sehr einfache Satzung Probleme auf. Gesellschafter können darin
zum Beispiel keine Fragen der Erbfolge regeln. Die vereinfachte, standardisierte Satzung führt nach Ansicht von Experten nicht einmal dazu, dass sich Mini-Gesellschaften im Vergleich zu traditionellen schneller gründen lassen. Das hatte der Gesetzgeber bei Einführung der Unternehmergesellschaft eigentlich im Sinn. „Schneller geht eine Anmeldung mit dem vereinfachten Verfahren nicht“, sagt Jan Köster, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. „Sie dauert genauso lange wie die Anmeldung eines Unternehmens mit individuellem Gesellschaftsvertrag, nämlich rund zehn Tage bis zur Eintragung im Handelsregister.“

Banken und Geschäftspartner haben überdies wenig Erfahrung mit der kleinen Schwester der GmbH. Deshalb fordern sie von deren Gesellschaftern laut einer DIHK-Studie gelegentlich besonders hohe Sicherheiten. Kritiker bemängeln auch das sehr niedrige Stammkapital der Ein-Euro-GmbH. Zwar reizen die meisten Gründer die Regel nicht aus, sondern bringen laut DIHK Kapital in Höhe von etwa 1000 Euro ein. Das ist aber
immer noch deutlich weniger als eine traditionelle GmbH vorweisen muss – und schon deren Pflicht-Stammkapital liegt für manche Experten viel zu niedrig. „Die geringen Anforderungen an das Stammkapital der GmbH werden hier noch weiter unterschritten, das ist nicht vorteilhaft“, sagt José Campos Nave, Fachanwalt für Gesellschaftsrecht und Partner der Beratungsgesellschaft Rödl & Partner.

Manch ein Kritiker warnte bei der Einführung der Unternehmergesellschaft gar vor einer Insolvenzwelle:

Die niedrige Eigenkapitalbasis könne im Geschäftsbetrieb schnell in die Pleite führen. „Diese Aussage kann man bisher durch die Auswertung des Handelsregisters nicht belegen“, sagt allerdings Annika Böhm, Referentin für Gesellschafts- und Bilanzrecht beim DIHK. Zahlen der Universität Jena zeichnen ein positives erstes Bild: Im Jahr 2009 gingen nur 34 Mini-Gesellschaften pleite
oder verschmolzen mit anderen.

http://www.kanzleikoester.com/dokumente/FT-2010-07-23.pdf

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.