Genehmigtes Kapital: OLG weitet die Anwendung des Aktienrechts aus.

In einem kürzlich ergangenen Urteil hat sich das Oberlandesgericht München mit der Frage beschäftigt, inwieweit aktienrechtliche Vorschriften analog herangezogen werden dürfen, um die etwas lückenhaft eingeführten Regelungen bezüglich des „genehmigten Kapitals“ bei der GmbH zu ergänzen.

Hierzu wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:

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Leiter der Gesellschafterversammlung: Kein Stimmverbot bei eigener Abwahl

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, ob ein zum Leiter der Gesellschafterversammlung berufener Gesellschafter seiner eigenen Abwahl passiv zusehen muss weil ihm § 47 IV GmbHG sein Stimmrecht entzieht, oder ob er mit seinem Stimmrecht aktiv auf diesen Vorgang einwirken kann. Hierzu hat das entscheidende Gericht folgenden Leitsatz veröffentlicht:

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Haftungsrisiken des Gesellschafters – Austritt schützt vor Haftung nicht

Nach dem Austritt aus einer Gesellschaft tendieren viele Gesellschafter dazu, sich haftungstechnisch in falscher Sicherheit zu wiegen. Während das ständig drohende Unheil der persönlichen Haftung das Gefahrbewusstsein der „aktiven“ Gesellschafter aufrecht erhält, werden diese Gefahren mit dem Austritt aus der Gesellschaft oft komplett ausgeblendet. Dieses Verhalten kann jedoch ein kostenintensives Ende nehmen, da eine persönliche Haftung durchaus über den Austrittszeitpunkt hinaus existieren kann.

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BGH kippt „Zwei-Listen-Modell“ – Vertrauensschutz eingeschränkt

In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof das in der Praxis absolut gängige „Zwei-Listen-Modell“ der Notare gekippt. Durch die Gesellschafterliste wird nur das Vertrauen geschützt, dass der eingetragene Gesellschafter die eingetragenen Geschäftsanteile auch tatsächlich hält,

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Schreiben der Business Software Alliance (BSA) erhalten – wie reagieren?

In letzter Zeit werden Unternehmen aus München und Umgebung mit Schreiben der sog. Business Software Alliance (BSA) übersät, in welchen sie, unter der Androhung rechtlicher Schritte, aufgefordert werden, mittels eines Onlineformulars auf der BSA Auskunft über die in dem jeweiligen Unternehmen erworbenen Softwarelizenzen zu erteilen.

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Cash-Pooling: Intelligente Zins- und Liquiditätsoptimierung mit haftungsrechtlichen Schattenseiten

Gerade in den heutigen Krisenzeiten, in denen nicht einmal rekordverdächtig niedrige Leitzinzen der Zentralbanken kurz- und mittelfristige Kreditklemmen verhindern können, ist es für Unternehmen von einem besonderen Interesse eigene Lösungsansätze zur Behebung von Liquiditätsschwierigkeiten und zur Optimierung von Zinsen zu entwickeln. Ein beliebtes und sich auf dem Vormarsch befindendes Mittel ist hierfür das sog. „Cash-Pooling“.

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Das Konstrukt der „wirtschaftlichen Neugründung“: Aktuell oder ein Relikt?

Wenn es um die Gründung einer Gesellschaft geht, existieren seit langem mehrere Optionen. Zum einen kann auf die gesetzlich normierte, „klassische“ Methode zurückgegriffen werden und die Gesellschaft rechtlich neu gegründet werden. Weiterhin  besteht die Möglichkeit einen bereits bestehenden GmbH-Mantel für seine Zwecke zu übernehmen. Im Zuge der GmbH Mantelgründung sind zwei Möglichkeiten denkbar:

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GmbH-Anmeldung: Reichweite der Prüfungspflicht des Registergerichts

Eine für die Gründung einer GmbH interessante Thematik stand kürzlich vor dem Oberlandesgericht Stuttgart zur Entscheidung: Beschränkt sich die Reichweite der Prüfungspflicht des Registergerichts bezüglich der Erbringung des Stammkapitals nur auf die Mindestanforderung des § 7 Abs 2 GmbHG oder erweitert sich eine solche Prüfungspflicht auf eine über die Mindestleistung hinausgehende Leistung, sofern eine solche in dem Gesellschaftsvertrag vereinbart wurde? Hierzu hat das erkennende Gericht folgenden Leitsatz veröffentlicht:

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Berufung eines GmbH-Notgeschäftsführers entsprechend § 29 BGB

Um die Handlungsfähigkeit einer GmbH zu gewährleisten, muss diese stets durch einen Geschäftsführer vertreten sein. Dieses Ziel vor Augen, hat sich die Rechtsprechung dahingehend entwickelt, dass in Fällen des Todes eines Geschäftsführers, dem Widerruf der Bestellung oder einer sonstigen Verhinderung das zuständige Amtsgericht gem. § 29 BGB analog auf Antrag einen Notgeschäftsführer zu bestellen hat, soweit die Gesellschafter diesen Missstand nicht selbst beheben können.

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