Änderung der GmbH-Geschäftsadresse

Wie man die Geschäftsadresse einer GmbH ändern kann

Wie bereits in meinem letzten Blogbeitrag vom 15.2.2013 ausgeführt, ist der deutsche Gesetzgeber einigen richtungsweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtshof gefolgt und erlaubt seit dem MoMiG  die Verlegung des Verwaltungssitzes einer GmbH in das europäische Ausland. Dennoch musste sichergestellt werden, dass Zustellungen im Rahmen des Rechtsverkehrs dennoch problemlos erfolgen können. Hierfür wurden hinsichtlich der Geschäftsadresse – welche nicht identisch mit dem inländischen Satzungssitz sein muss – durch das MoMiG einige neue Regelungen eingeführt.

Vor dem MoMiG bestand für die Gesellschaften lediglich eine Pflicht die aktuelle Geschäftsadresse mitzuteilen, wobei diese nur bekanntgemacht, nicht jedoch in des Handelsregister eingetragen wurde. Ein gewisser Druck, dies auch zu tun wurde in Form eines Zwangsgeldes erst dann aufgebaut, wenn bereits feststand, dass die Geschäftsanschrift nicht mehr aktuell war.

Änderunung des Satzungssitzes der GmbH nach dem MoMiG

Dies hat sich seit Einführung des MoMiG grundlegend geändert: Die Geschäftsanschrift muss nunmehr dem Handelsregister gemeldet werden. Auch jede Änderung der Anschrift ist eintragungspflichtig. Für Gesellschaften die ihren Verwaltungssitz in das Ausland verlegt haben, kann auch die Privatanschrift eines Geschäftsführers bzw. Gesellschafters als Geschäftsanschrift verwendet werden.

Scheitert dies an fehlender inländischer Privatanschrift, kann auch die inländische Anschrift einer zum Empfang bevollmächtigten Person, wie beispielsweise der Steuerberater oder Notar, zur Eintragung angemeldet werden. Zu beachten ist allerdings, dass ein Widerruf der Vollmacht alleine nicht ausreicht. Die eingetragene Person gilt solange als zustellungs- und empfangsbevollmächtigt, bis die Eintragung in dem Handelsregister wieder gelöscht wurde.

Erfolgt die Anmeldung zur Eintragung trotz bestehender Pflicht nicht, drohen unschöne Konsequenzen. Neben einem Zwangsgeld können, wenn die Gesellschaft unter keiner Adresse zu erreichen ist, Willenserklärungen nach § 15a HGB i.V.m. § 185 Nr. 2 ZPO auch öffentlich zugestellt werden. Hier besteht die große Gefahr, dass die öffentliche Zustellung nicht registriert wird und somit auch keine adäquate Reaktion erfolgen kann.

Muster für die Änderung der GmbH Geschäftsadresse

Die Änderung der Geschäftsadresse kann bei einem Notar mit folgender Urkunde angemeldet werden:

 

URNr.               Datum

An das Amtsgericht ……

– Registergericht –

Ort

 

Gesellschaft …

mit dem Sitz in …….

Zur Eintragung in das Handelsregister wird angemeldet:

……

Die inländische Geschäftsanschrift lautet:

…..

München, den

 

URNr.                Datum

Ich beglaubige die Echtheit der umstehenden von mir anerkannten Unterschrift von

 

München, den

Notar

 

Kontakt zum Autor

Rechtsanwalt Jan Köster hat sich als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht seit Jahren auf die Beratung von GmbHs und Unternehmergesellschaften spezialisiert.

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Benno von Braunbehrens

Benno von Braunbehrens

Rechtsanwalt Benno von Braunbehrens befasst sich seit Jahren mit Themen rund um das GmbH- und Gesellschaftsrecht.

Nach seinem Studium an der Ludwigs-Maximilians-Universität mit Schwerpunkt Kapitalgesellschaftsrecht absolvierte er sein Referendariat an dem Oberlandesgericht München. Seine Ausbildung führte ihn u.a. zu einem Venture Capital Fond in Kopenhagen, wie einer großen Wirtschaftskanzlei in New York.
Benno von Braunbehrens