In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof von seiner ständigen Rechtsprechung verabschiedet und der sogenannten Interessentheorie den Rücken zugewandt.
Mit dem Urteil wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:
Wissenswertes für Gründer, Gesellschafter und Geschäftsführer seit 2008
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof von seiner ständigen Rechtsprechung verabschiedet und der sogenannten Interessentheorie den Rücken zugewandt.
Mit dem Urteil wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich das OLG Düsseldorf mit der interessanten Frage auseinandergesetzt, unter welchen Voraussetzungen die Abtretung einer GmbH Forderung an einen ihrer Gesellschafter gegen die strenge Kapitalerhaltungsregel des § 30 I GmbHG verstößt.
In einer interessanten Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, ob allein das Anfordern eines Prüfungsberichts hinsichtlich der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ausreicht, um den Geschäftsführer von seiner Haftungspflicht gem. § 64 GmbHG zu entlasten oder, ob dieser weiterhin das unverzügliche Vorlegen des Prüfungsergebnisses verlangen muss.
Hierzu hat das erkennende Gericht folgende Leitsätze veröffentlicht:
Jedes Jahr werden statistische Daten zu den verschiedenen Rechtsformen gesammelt und veröffentlicht. Bezüglich der Rechtsform GmbH und der Rechtsform Unternehmergesellschaft lassen sich folgende Tendenzen festhalten:
Praktisch häufig relevant ist der Fall, dass ein GmbH-Geschäftsführer im GmbH-Konzernen nicht nur eine GmbH betreut, sondern zugleich Mehrfachmandate ausübt. Doch wie sieht es in solchen Fällen mit der Haftung aus – kommt es zu einer Haftungsübertragung oder gar einer Haftungserweiterung?
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung setzte sich das KG Berlin mit der Frage auseinander, wer zur Einreichung der Gesellschafterliste verpflichtet ist, wenn die Abtretung der Gesellschaftsanteile bereits vor Inkrafttreten des MoMiG erfolgt ist. Diesbezüglich wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:
In einer beachtenswerten Entscheidung hat sich das OLG Thüringen mit der Frage auseinandergesetzt, ob das Verwenden eines fiktiven Personennamens in der Firma einer GmbH eine Irreführung i.S.d. § 18 II HGB darstellt. Hierzu wurde folgender amtlicher Leitsatz veröffentlicht:
In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Hamm mit der Frage auseinandergesetzt, ob die nach § 39 Abs. 3 GmbHG mit der Anmeldung einzureichende Versicherung des neuen Geschäftsführers wirksam ist, obwohl seine Bestellung erst an einem zukünftigen Termin wirksam werden soll.
Hierzu wurden folgende amtliche Leitsätze veröffentlicht:
Ein Geschäftsführer muss im Falle der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft gem. § 15 a InsO einen Insolvenzantrag stellen. Im Falle der Insolvenzverschleppung tritt eine Geschäftsführerhaftung gegenüber den Insolvenzgläubigern ein.
In einer kürzlich ergangenen Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Haftung von Gesellschaftern aufgrund unterlassener Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung auseinandergesetzt und diese deutlich abgemildert. Hierzu hat der BGH folgende Leitsätze veröffentlicht: