Was passiert, wenn die Insolvenzgründe beseitigt wurden?

Eine in wirtschaftliche Schieflage geratene GmbH sieht sich regelmäßig einem Insolvenzverfahren ausgesetzt. Der GmbH-Geschäftsführer stellt bei drohender bzw. bestehender Zahlungsunfähigkeit (§§ 17, 18 InsO) oder Überschuldung (§ 19 InsO) der Gesellschaft einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor dem Insolvenzgericht. Das Gericht kann den Insolvenzantrag entweder annehmen oder mangels Masse zurückweisen. Was aber passiert, wenn das Insolvenzverfahren zunächst abgelehnt wurde, die Gesellschaft dann wieder auf Kurs kommt und sich ihre wirtschaftliche Lage verbessert? Über diese Frage hatte der Bundesgerichtshof [BGH, Beschluss vom 25.1.2022 – II ZB 8/21] zu befinden.

Sachverhalt des zu entscheidenden Falls

Die Antragstellerin ist eine im Handelsregister eingetragene GmbH mit einem Stammkapital von 50.000 DM. Im Februar 2007 wies das Insolvenzgericht den Antrag der Gesellschaft auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse zurück. Die Ablehnung des Eröffnungsbeschlusses und die Auflösung der GmbH wurden gemäß § 60 Abs. 1 Nr. 5 GmbH von Amts wegen in das Handelsregister eingetragen.

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Insolvenzverschleppung – Was passiert, wenn kein Insolvenzantrag gestellt wird?

Wie bereits im Beitrag zur Insolvenz im Unternehmen erwähnt, besteht die Verpflichtung zur Stellung eines Insolvenzantrages, wenn das Unternehmen hierfür reif ist. Unterbleibt die Antragstellung hingegen oder wird sie nicht rechtzeitig bzw. nicht korrekt durchgeführt, so ergeben sich hieraus nicht nur zivilrechtliche Konsequenzen (Haftung), sondern auch strafrechtliche. Man spricht dann von der sog. Insolvenzverschleppung.

Welche zivilrechtlichen Folgen ergeben sich aus einer Insolvenzverschleppung?

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Das Insolvenzverfahren im Unternehmen

Die steigenden Kosten für Strom und Gas bergen großes Gefahrpotenzial hinsichtlich der finanziellen Situation vieler Unternehmen und Betriebe. Anlässlich dessen wurde in der Politik der Wunsch nach einer Aussetzung der Insolvenzantragspflicht laut, um Betroffene in der Krise finanziell zu schützen. Was aber verbirgt sich hinter dieser Insolvenzantragspflicht oder dem Begriff der „Insolvenz“ allgemein? Der folgende Beitrag soll Ihnen einen Überblick über das Insolvenzverfahren und seine Folgen in Deutschland geben.

Kern des Insolvenzverfahrens für Unternehmen ist die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger – in der Regel – durch Verwertung des Vermögens und einer anschließenden Verteilung des Erlöses, d.h. das übrige Vermögen soll anteilig unter den Gläubigern aufgeteilt werden, vgl. § 1 InsO.

Wie läuft ein Insolvenzverfahren ab?

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Insolvenzreife: Noch nicht vorliegenendes Prüfungsergebnis

In einer interessanten Entscheidung hat sich der Bundesgerichtshof mit der Frage auseinandergesetzt, ob allein das Anfordern eines Prüfungsberichts hinsichtlich der Überschuldung bzw. Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ausreicht, um den Geschäftsführer von seiner Haftungspflicht gem. § 64 GmbHG zu entlasten oder, ob dieser weiterhin das unverzügliche Vorlegen des Prüfungsergebnisses verlangen muss.

Hierzu hat das erkennende Gericht folgende Leitsätze veröffentlicht:

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