Prozessfähigkeit der führungslosen GmbH

Legt der Geschäftsführer einer GmbH, aus welchen Gründen auch immer, sein Amt nieder, steht dadurch der Geschäftsbetrieb nicht plötzlich still. Zu dem Geschaftsbetrieb kann es auch gehören, dass Klage erhoben werden muss. Das FG Sachsen-Anhalt hat sich mit der Prozessfähigkeit einer solchen führungslosen GmbH beschäftigt und folgende Leitsätze veröffentlicht:

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Gesellschafterliste: Anfechtung Gesellschaftsanteilskauf

Das Oberlandesgericht Bremen hat sich in seiner Entscheidung mit der Frage auseinandergesetzt, wie Gesellschaftsbeschlüsse zu behandeln sind, die einen Gesellschafter betreffen, der beim Handelsregister nicht mehr als solcher aufgelistet ist. Folgende Leitsätze wurden veröffentlicht:

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Rechtsscheinhaftung bei der UG

Was für Rechtsfolgen hat es, wenn für eine Unternehmergesellschaft der falsche Rechtsformzusatz „GmbH“ verwendet wird? Der Bundesgerichtshof hatte kürzlich die Gelegenheit sich zu diesem, in der Literatur äusserst umstrittenen Thema zu äussern. Hierbei hat er folgende Leitsätze veröffentlicht:

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Haftung für Zahlungen nach Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit

Eine Krisensituation verlangt dem Geschäftsführer einer Gesellschaft alles ab. Nicht nur muss er Wege aus der Krise suchen, sondern zugleich die finanzielle und wirtschaftliche Lage der Gesellschaft genauestens unter die Lupe nehmen. Unterlässt er dies und tritt die Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit unbemerkt ein und tätigt der Geschäftsführer weiter Zahlungen, droht ein erhebliches Haftungspotenzial. Welche Anforderungen an die Überwachung durch den Geschäftsführer zu stellen sind, wurde von dem Bundesgerichtshof in einer kürzlich ergangenen Entscheidung weiter präzisiert.

Hierzu wurde folgender Leitsatz veröffentlicht:

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Unternehmergesellschaft (UG) als Hausverwalterin

Der Bundesgerichtshof hat kürzlich entschieden, dass auch eine Unternehmergesellschaft (UG) Verwalterin einer Haus- Eigentümergesellschaft werden kann und im Zuge dessen erneut bestätigt, dass das frei bestimmbare Stammkapital bei der Unternehmergesellschaft noch keinen Grund darstellt, diese im Geschäftsverkehr besonderen Beschränkungen zu unterwerfen. Der Bundesgerichtshof hat diesbezüglich folgende Leitsätze veröffentlicht:

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Amtsniederlegung des geschäftsführenden Alleingesellschafters

Es ist seit geraumer Zeit ständige Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, dass zwar grundsätzlich eine Amtsniederlegung eines Geschäftsführers sofort im Handelsregister einzutragen ist, dies jedoch dann nicht gilt, wenn es sich um die Amtsniederlegung eines geschäftsführenden Alleingesellschafters handelt.

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Anmeldung des Ausscheidens eines Geschäftsführers durch Prokuristen?

Gem. § 39 I GmbHG gehört es zu den Pflichten der Gesellschaft das Ausscheiden eines Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister anzumelden. Ob diese Anmeldung auch von Prokuristen vollzogen werden kann, wurde nun in einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf geklärt. Folgende Leitsätze hat das Gericht hierzu veröffentlicht:

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Prokurist zum Liquidator – Bestehen einer Anmeldungspflicht?

Muss ein Prokurist, welcher nach einem Auflösungsbeschluss zum Liquidator bestellt wird, das Erlöschen seiner Prokura gesondert anmelden, oder reicht bereits die Anmeldung seiner Bestellung als Liquidator.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat sich gegen Stimmen aus der Literatur ausgesprochen und folgenden Leitsatz veröffentlicht:

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Voraussetzungen einer Notgeschäftsführerbestellung

Auch eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nicht davor gefeit, dass, aus welchen Gründen auch immer, der oder die Geschäftsführer plötzlich ausfallen, und die Gesellschaft plötzlich führungs- und vertretungslos ist. Um potentielle Schäden möglichst gering zu halten, kann das Amtsgericht bei entsprechender Anwendung des § 29 BGB einen Notgeschäftsführer bestellen.

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Wirksamer Beschluss mit abwesendem und nicht eingetragenem Neugesellschafter?

In einer interessanten Entscheidung hat sich das Oberlandesgericht Zweibrücken mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Abwesenheit eines noch nicht eingetragenen Neugesellschafters bei einer nicht ordnungsgemäß berufenen Gesellschafterversammlung gem. § 51 III GmbHG die Unwirksamkeit der geschlossenen Beschlüsse bedingt. Hierzu hat das erkennende Gericht folgenden amtlichen Leitsatz veröffentlicht:

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