Änderung der GmbH-Geschäftsadresse

Wie man die Geschäftsadresse einer GmbH ändern kann

Wie bereits in meinem letzten Blogbeitrag vom 15.2.2013 ausgeführt, ist der deutsche Gesetzgeber einigen richtungsweisenden Urteilen des Europäischen Gerichtshof gefolgt und erlaubt seit dem MoMiG  die Verlegung des Verwaltungssitzes einer GmbH in das europäische Ausland. Dennoch musste sichergestellt werden, dass Zustellungen im Rahmen des Rechtsverkehrs dennoch problemlos erfolgen können. Hierfür wurden hinsichtlich der Geschäftsadresse – welche nicht identisch mit dem inländischen Satzungssitz sein muss – durch das MoMiG einige neue Regelungen eingeführt.

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Die Gründung einer GmbH: Födermittel und Gründungszuschüsse

Die Gründung einer GmbH ist heute in Deutschland ein Tag für Tag praktizierter Vorgang. Wer ein Geschäft unternehmerisch betreibt, der benötigt eine Rechtsform, über die er das abwickeln kann. Vielfach entscheiden sich Unternehmer für die Gründung einer GmbH, denn sie ist mit vergleichsweise geringem Aufwand zu betreiben.

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Wirtschaftliche Neugründung: Übernahme des Gründungsaufwands

Die wirtschaftliche Neugründung mittels einer Mantelgesellschaft ist nach wie vor ein beliebtes Mittel, um bürokratischen Aufwand und Zeitverluste zu vermeiden. Hinsichtlich der Mantelgründung einer Aktiengesellschaft hat das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.10.2012 – 8 W 218/12) eine bislang nicht beantwortete Fragestellung entschieden: Kann der Gründungsaufwand bei der wirtschaftlichen Neugründung von der Mantelgesellschaft übernommen werden? Die Auswirkungen dieser Entscheidung erstrecken sich allerdings über das Aktienrecht hinaus, da sich die herausgebildeten Grundsätze auch auf die Mantelgründung einer GmbH übertragen lassen.

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Gastbeitrag Thomas Wobido (illustriert von Werner Tiki Küstenmacher): Nett-Working für GmbH-Geschäftsführer

Was gehört dazu, dass die Geschäfte einer GmbH noch besser laufen? Neben Branchenwissen und fachlichen Kenntnissen sind es insbesondere sog. weiche Faktoren, die maßgeblich für den Erfolg stehen, so z.B. Bekanntheitsgrad und Image.

Die Ergebnisse einer Studie der Firma IBM beweisen, dass wir nur zu 10 % durch die reine fachliche Qualifikation unseren Erfolg fördern. Fachwissen und Erfahrung wird vielmehr heute zwingend vorausgesetzt. Zu 60 % bestimmt die Bekanntheit Ihrer Firma welchen Erfolg Sie haben. Die restlichen 30 % Erfolgsanteil gehen auf das Konto Ihres Image, also die öffentliche Wahrnehmung Ihrer Marke, die sich mit der Zeit aufbaut.

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Geschäftsführeramt in der Insolvenz

Wird über das Vermögen einer GmbH ein Insolvenzverfahren eröffnet, stellt dies grundsätzlich nach § 60 I Nr. 4 GmbHG einen Grund dar, die Gesellschaft aufzulösen. Ein Insolvenzverfahren geht immer mit einschneidenden Veränderungen einher. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bewirkt allerdings nicht, dass der Geschäftsführer der Gesellschaft automatisch sein Amt verliert.

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Heilung verdeckter Sacheinlagen eintragungsfähig?

Das Oberlandesgericht München hat sich in einer interessanten Entscheidung mit der Eintragungsfähigkeit der Heilung verdeckter Sacheinlagen beschäftigt. Folgender amtlicher Leitsatz wurde veröffentlicht:

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Steueroptimierung durch Geschäftsführergehälter

Seit der Unternehmenssteuerreform im Jahre 2008 sind die Steuern für GmbH-Gewinne, welche in die Rücklagen eingestellt werden, auf 30% gesunken. Sollen die Gewinne stattdessen in die Tasche der Gesellschafter fließen, lässt sich der Fiskus nicht mit 30% abspeisen. Aber auch hier gibt es durchaus Möglichkeiten die Gewinnausschüttung steueroptimiert zu gestalten.

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Wenig Insolvenzen bei der Unternehmergesellschaft

Die mit dem MoMiG eingeführte Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) wurde in der Fachwelt mit mehr als gemischten Gefühlen empfangen. Kann eine Gesellschaft, die nach dem neu geschaffenen § 5a GmbHG ein Stammkapital von lediglich einem Euro aufweisen darf, wirklich als seiöses Bestandteil der gesellschaftsrechtlichen Praxis eingestuft werden? Ist es nicht viel mehr so, dass der geringe Kapitalisierungsgrad der Unternehmergesellschaften eine Insolvenzflut auslösen wird, in deren Wogen die Forderungen unzähliger Gläubiger vernichtet werden? Nach nunmehr vier Jahren Unternehmergesellschaft kann nicht nur konstatiert werden, dass totgesagte wie so oft länger leben, sondern auch, dass sich die anfängliche Panikmache als absolut unbegründet erwiesen hat.

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Unterbilanzhaftung bei GmbH-Mantel

Die Unterbilanzhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH unter Verwendung eines alten GmbH-Mantels hat bereits unzählige Urteilsseiten gefüllt. Zu diesen diversen Urteilen sind nun durch das Kammergericht Berlin einige weitere interessante Seiten hinzugekommen. Mit dem Urteil wurden folgende Leitsätze veröffentlicht:

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