Die Gründung einer GmbH: Födermittel und Gründungszuschüsse

Die Gründung einer GmbH ist heute in Deutschland ein Tag für Tag praktizierter Vorgang. Wer ein Geschäft unternehmerisch betreibt, der benötigt eine Rechtsform, über die er das abwickeln kann. Vielfach entscheiden sich Unternehmer für die Gründung einer GmbH, denn sie ist mit vergleichsweise geringem Aufwand zu betreiben.

Vor allem aber hat sie den Vorteil, dass die Gesellschaft mit beschränkter Haftung nur mit dem eigenen Vermögen haftet. Das mindestens einzubringende Stammkapital beträgt in Deutschland 25.000 Euro. Weil politische Versuche, diesen Betrag per Gesetz zu reduzieren, scheiterten, nutzen inzwischen auch viele Unternehmer die zulässige Möglichkeit, in Großbritannien eine Limited Company ab 1 Pfund Mindestkapital zu gründen.

Verschiedene formale Hürden sind zu nehmen

Für die Gründung bedarf es zunächst eines Gesellschaftsvertrags. In diesem muss der Zweck der Gesellschaft, der Sitz, aber auch die Verteilung der Gesellschaft geregelt sein. Außerdem müssen die Gesellschafter mindestens einen Geschäftsführer bestellen, wobei dies in Personalunion auch ein Gesellschafter sein kann. Dieser Gesellschaftsvertrag inkl. der Nennung des oder der bestellten Geschäftsführer muss beim zuständigen Registergericht, in der Regel das örtliche Amtsgericht, angemeldet werden. Der Gesellschaftervertrag ist notariell zu beglaubigen. Erst, wenn die GmbH im Handelsregister ordnungsgemäß eingetragen ist, entsteht das Unternehmen im förmlichen Sinne und verfügt über eine begrenzte Haftung.

Möglichkeit einer Vorrats-GmbH zur Fristverkürzung prüfen

Da die Gründung einer GmbH oftmals eine längere Zeit der Behördenbearbeitung in Anspruch nimmt, nutzen Unternehmer auch die Möglichkeit, eine sogenannte Vorrats-GmbH zu erwerben. Verschiedene Anwaltskanzleien bieten diesen Service an. Sie gründen gewissermaßen auf Vorrat eine GmbH und überschreiben diese dann dem jeweiligen Interessenten. So können bei der Gründung der GmbH die Fristen erheblich verkürzt werden. Aufgrund der raschen Bearbeitung einer Neugründung beim Handelsregister München ist dieser Weg für in München gegründete GmbH’s nicht mehr unbedingt vorteilhaft. Dabei sind außerdem die hier in diesem Blog schon oft dargestellten Grundsätze einer Mantelgründung zu beachten.

Geschäftsführer sorgfältig aussuchen und ordentlich bestellen

Wer eine GmbH-Gründung beabsichtigt, sollte umfassend dafür Sorge tragen, dass der jeweilige Geschäftsführer die Gesellschaft nach innen wie außen vertreten kann. Der Geschäftsführer muss also zu einem rechtsfähig, also volljährig sein. Er muss die Interessen und Weisungen der Gesellschafterversammlung vertreten. Und er muss sicherstellen, dass die Buchhaltung, die Finanzabrechnung und die Abführung der Sozialabgaben rechtzeitig und vollständig wie korrekt erfolgt. Die Bestellung oder Abberufung eines Gesellschafters ist wiederum dem Gericht anzuzeigen.

Fördermittel können in Anspruch genommen werden

Oft kann die Gründung auch durch Fördermittel begleitet werden. Wer über die Konstruktion der Firmengründung Arbeitsplätze schafft, kann Fördermittel der Bundesagentur für Arbeit oder einen Existenzgründerzuschuss in Anspruch nehmen. Die speziellen Regelungen sind mit dem jeweiligen ausreichenden Träger zu besprechen und für den fraglichen Zeitraum zu klären. (Hier gibt es weitere Info zu Zuschüssen bei der Gründung)

 

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.