In einer kürzlich gefällten Entscheidung hat sich das Bundesarbeitsgericht wieder einmal in sehr umkämpftes Terrain begeben und sich zu zwei (nach wie vor) heftig umstrittenen Fragen geäussert. Zum einen, inwieweit einem GmbH Geschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen steht. Zum anderen, ob unter bestimmten Umständen ein, durch die Berufung zum Geschäftsführer bereits bestehendes Arbeitsverhältnis nach dessen Abberufung wieder auflebt. Das Bundesarbeitsgericht hat hierzu folgenden amtlichen Leitsatz veröffentlicht:
GmbH-Geschäftsführer
Schutz des Geschäftsführers: Vertretungsberechtigung trotz Abberufung
Das OLG Brandenburg hat im Februar ein interessantes Urteil zum Schutze der Geschäftspartner einer GmbH getroffen.
Hiernach darf ein Vertragspartner der GmbH auf die Zeichnungsbefugnis eines eingetragenen Geschäftsführers vertrauen, bis dessen Abberufung im Handelsregister eingetragen wurde.
Vortrag: Rechte und Pflichten des Geschäftsführers
Am 15.02.2011 halte ich einen Vortrag bei der Creditreform München zu diesem Thema. Interessenten können sich unter bei muenchen.crefoseminare.de zu dieser Veranstaltung anmelden.
Honorar GmbH-Geschäftsführers zur Prüfung der Sozialversicherungspflicht
Nach einem Urteil des Bundesfinanzhof vom 6.5.2010 (Az: VI R 25/09) sind Aufwendungen für das Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV Werbungskosten, die bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zu berücksichtigen sind.