Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr bestätigt: bei der vereinfachten Gründung einer UG (und das gilt auch für die GmbH) ist eine Änderung der im Musterprotokoll vorgesehenen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer nicht möglich.
Geschäftsführung
BGH-Urteil zur Gesamtvertretungsbefugnis mehrerer Liquidatoren
Der Gesetzgeber regelt in § 68 I 2 GmbHG die Aktivvertretungsbefugnis bei Vorhandensein mehrerer Liquidatoren schlechthin, unabhängig davon, ob die letzten Geschäftsführer sog. geborene Liquidatoren sind oder ob die Liquidatoren durch die Gesellschaft oder das Registergericht bestellt wurden. Nun ist eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergangen, welche etwas Licht ins Dunkle bringt: