Topaktuelle Erstveröffentlichung: Heutige Entscheidung des OLG München zur Einreichung einer Gesellschafterliste durch einen ausländischen Notar

Das Oberlandesgericht München hat mit einem Beschluss vom heutigen Tage (06.02.2013) entschieden, dass die Gesellschafterliste einer GmbH nicht von einem ausländischen Notar (hier: Basel / Schweiz) beim Handelsregister eingereicht werden kann.

 

Die Entscheidung wird damit begründet, dass der deutsche Gesetzgeber auch nur einen deutschen Notar zur Erstellung und Einreichung einer Gesellschafterliste verpflichten kann. Es besteht keine Kompetenz des deutschen Gesetzgebers, einen ausländischen Notar durch das GmbH-Gesetz zur Einreichung einer Gesellschafterliste zu verpflichten. Wenn dennoch eine Gesellschafterliste von einem ausländischen Notar eingereicht wird, bliebe die Verpflichtung eines Geschäftsführers zur Erstellung der Liste gem. § 40 GmbHG bestehen. Dies widerspreche aber dem Regelungszweck des § 40 GmbH-Gesetz, der gerade kein Nebeneinander von Zuständigkeiten gewollt hat.

OLG München, 31. Zivilsenat, Az: 31 Wx 8/13 (noch nicht rechtskräftig)

31 Wx 008.13

Auswertung der BBE Gehaltsstruktur-Untersuchung 2011

Die aktuelle Gehaltsstruktur-Untersuchung führte BBE media gemeinsam mit dem Deutschen Steuerberaterverband e.V. und weiteren Partnern 2011 durch. Im Zeitraum von März bis August 2011 nahmen 3.781 Teilnehmer an der Darstellung der Verdienstsituation von GmbH-Geschäftsführern teil, bestehend aus fünf Wirtschaftszweigen und 69 Branchen.

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Abänderung des Mustersprotokoll hinsichtlich Vertretungsregelung

Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr bestätigt: bei der vereinfachten Gründung einer UG (und das gilt auch für die GmbH) ist eine Änderung der im Musterprotokoll vorgesehenen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer nicht möglich.

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Anwendung der Handelndenhaftung bei der wirtschaftlichen Neugründung einer Vorrats- und Mantelgesellschaft

Der BGH hat mit einem aktuellen Urteil die Haftung der Handelnden bei einer wirtschaftlichen Neugründung ab dem Zeitpunkt der Offenlegung des eines nach außen In-Erscheinung-Tretens ausgeschlossen und folgende Leitsätze veröffentlicht:

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Gesellschaftsvertrag einer Vor-GmbH – Abänderung möglich?

Das OLG Frankfurt  a. M. hat entschieden, dass ein Gesellschaftsvertrag, der die Gründung einer GmbH mit einem Stammkapital von 25.000 € vorsieht, noch vor Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister – also im Stadium einer Vorgesellschaft (sog. Vor-GmbH) – abgeändert werden kann, so dass mit dem Gesellschaftsvertrag dann eine UG (haftungsbeschränkt) gegründet werden kann.

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Unterbliebene monatliche Auszahlung der Geschäftsführervergütung führt beim beherrschenden Gesellschafter-GF zur verdeckten Gewinnausschüttung

Das Münchener Finanzgericht hat mit einem aktuellen Urteil auf eine Problematik hingewiesen, die besonders für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer relevant ist, also solche Beteiligten, die mehr als die Hälfte der Stimmrechte auf sich vereinen. Die mit beherrschenden GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer abgeschlossenen Verträge führen nach diesem Urteil dann zu einer verdeckten Gewinnausschüttung, wenn die vereinbarten monatlichen Vergütungen nicht bei Fälligkeit (monatlich) geleistet werden, sondern nach Ablauf eines Wirtschaftsjahres auf einem Verrechnungskonto als Verbindlichkeit der GmbH ausgewiesen werden.

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Geschäftsführer haftet (unabhängig von seiner Kenntnis) persönlich für unzulässige Werbemails

Nach einem Urteil des Landgericht Berlin begründet die unverlangte Zusendung von E-Mail-Werbung einen Unterlassungsanspruch des Empfängers gegen die werbende Firma und auch gegen den gesetzlichen Vertreter persönlich. Der Unterlassungsanspruch richtet sich zudem nicht nur auf die konkret betroffene E-Mail-Adresse, sondern sämtliche E-Mail-Adressen des Empfängers.

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Abschluss eines mündlichen Geschäftsführervertrags führt nicht zur Aufhebung eines früheren Dienstverhältnisses

Das Bundesarbeitsgericht hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufung eines kaufmännischen Angestellten zum Geschäftsführer, bei der keine schriftliche Vereinbarung (sprich ein Geschäftsführer-Dienstvertrag) getroffen wurde dazu führt, dass dessen früheres Arbeitsverhältnis aufgehoben wird. Dies spielt dann eine Rolle, wenn das Geschäftsführeramt endet und die Frage zu entscheiden ist, ob in diesem Fall das frühere Arbeitsverhältnis wieder auflebt.

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Ist die Mitteilung der Geschäftsanschrift notwendig?

Einem GmbH-Geschäftsführer droht ein Zwangsgeld, wenn er nicht der Verpflichtung nachkommt, dem Handelsregister eine aktuelle Adresse mitzuteilen. Das OLG Hamburg hat insoweit entschieden, dass der Geschäftsführer nicht nur bei der Anmeldung der GmbH im Gründungsverfahren, sondern auch bei späteren Änderungen die aktuelle Geschäftsanschrift zu nennen hat.

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