Abänderung des Mustersprotokoll hinsichtlich Vertretungsregelung

Das OLG Düsseldorf hat einmal mehr bestätigt: bei der vereinfachten Gründung einer UG (und das gilt auch für die GmbH) ist eine Änderung der im Musterprotokoll vorgesehenen Vertretungsregelung für die Geschäftsführer nicht möglich.

Eine solche Änderung ist durch den Vereinfachungszweck der Einführung des Musterprotokolls nicht mehr gedeckt und führt zu einer Gründung im „normalen“ Verfahren.
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 12.7.2011 – I-3 Wx 75/11 mit Verweis auf OLG München v. 28.9.2010 – 31 Wx 173/10)

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.