Musterprotokoll für die Gründung einer Einpersonengesellschaft

Auch für die Gründung einer sogenannten Ein-Mann-GmbH kann man das vom Gesetzgeber im GmbHG vorgesehene Gründungsprotokoll verwenden. Hier ist allerdings Vorsicht angebracht, da das Gründungsprotokoll, um auf viele Fälle zu passen, nur sehr rudimentäre Regelungen trifft und daher sehr starr ist. Dennoch wollen wir Ihnen das Protokoll nicht vorenthalten:

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Auflösung Arbeitsverhältnis durch Abschluss Geschäftsführer-Dienstvertrag

Was passiert eigentlich mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis, wenn ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer befödert wird. Mit dieser Fragestellung hat sich kürzlich das BAG befasst und dabei interessante Erkenntnisse offenbart. Hier haben wir das wichtigste für Sie zusammengefasst. (BAG, Beschluss vom 03.02.2009 – 5 AZB 100/08)

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Abberufung eines Geschäftsführers aus wichtigem Grund

Brandneue Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu der Frage, wann und wie ein Geschäftsführer aus wichtigem Grunde abberufen werden kann! Dies spielt vor allem in Zweipersonengesellschaften eine Rolle, wenn sich die Geschäftsführer hier wechselseitig blockieren.

BGH, Beschluss vom 12.01.2009; Az: II ZR 27/08

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Beweislast für Erfüllung der Einlageverpflichtung bei Kaduzierung

Bei einer GmbH ist die Stammeinlage zu erfüllen, da diese als Gegenpol für die Haftungsbeschränkung bei der Kapitalgesellschaft dient. Der Gesetzgeber hat verschiedene Mechanismen eingeführt, um die tatsächliche Erfüllung der Stammeinlage auch sicherzustellen. Hierzu hat das OLG Köln eine neue Entscheidung gefällt. OLG Köln, 29.01.2009

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Gründungskosten bei der GmbH Gründung mit Musterprotokoll

Die GmbH und auch die  UG wird durch notarielle Beurkundung eines Gesellschaftsvertrages gegründet. Dabei kann man sich zweier verschiedener Musterprotokolle (siehe auch dort) bedienen oder eine individuelle – auf die eigene Bedürfnisse zugeschnittene – Satzung verwenden.

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