Der 31. Zivilsenat des OLG München hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem sich ein alleiniger Geschäftsführer, der auch alleiniger Gesellschafter der GmbH ist, als Geschäftsführer in einer Gesellschafterversammlung abberufen hat und seine Löschung aus dem Handelsregister beantragte. Das OLG München gab dem Amtsgericht Augsburg Recht, das eine Löschung des Geschäftsführers abgelehnt hat, da der entsprechende Gesellschafterbeschluss rechtsmißbräuchlich sei, wenn nicht zugleich ein neuer gesetzlicher Vertreter für die GmbH bestellt worden ist.
Rechtsprechung
Insolvenzverfahren: Geschäftsführer und das persönliche Vermögen
Die Befugnis einer Geschäftsführerin, die GmbH außergerichtlich und gerichtlich zu vertreten, wird nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Geschäftsführerin nicht beeinträchtigt.
Das gilt auch für die die Fähigkeit der Geschäftsführerin, Zustellungen mit Wirkung für und gegen die GmbH entgegenzunehmen.
Gesellschafter-Geschäftsführer: Verzicht auf Darlehensforderung führt zu Werbungskostenabzug
Der BFH hat am 25.11.2010 ein Urteil gefällt, dassWerbungskostenabzug von geschäftsführenden Gesellschaftern einer GmbH betrifft. Hiernach kann ein Verzicht auf ein Darlehen, dass aus Gründen die im Gesellschaftsverhältnis liegen gewährt wurde, zu einem Werbungskostenabzug bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen, wenn der Verzicht auf die Rückzahlung durch das bestehende Arbeitsverhältnis als Geschäftsführer – und nicht mehr durch die Gesellschaftsbeteiligung – veranlasst ist.
Nach Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers kann keine Löschung des GF wg. Abberufung / Niederlegung mehr eingetragen werden
Konsequenzen der Amtslöschung eines GmbH Geschäftsführers
Das Oberlandesgericht München hat am 3. März 2011 einen Beschluss zur Amtslöschung eines GmbH-Geschäftsführers aus dem Handelsregister gefasst. Hiernach ist für eine Eintragung einer Abberufung oder Amtsniederlegung des Geschäftsführeramtes kein Raum mehr, wenn zuvor zu Recht eine Amtslöschung bezüglich des Geschäftsführeramtes eingetragen wurde; hier weil die Geschäftsführerin zu einer Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr wegen Betruges verurteilt worden war.
Die amtlichen Leitsätze lauten wie folgt:
GmbH-Gründung durch Cash-Pooling: Vorlage von Unterlagen
Eine Entscheidung des OLG München vom 17.02.2011 stellt klar, dass das Registergericht beim sog. Cash Pooling die Vorlage aussagekräftiger Unterlagen zur Prüfung der Absicherung des Rückzahlungsanspruches an die GmbH verlagen kann:
Schutz des Geschäftsführers: Vertretungsberechtigung trotz Abberufung
Das OLG Brandenburg hat im Februar ein interessantes Urteil zum Schutze der Geschäftspartner einer GmbH getroffen.
Hiernach darf ein Vertragspartner der GmbH auf die Zeichnungsbefugnis eines eingetragenen Geschäftsführers vertrauen, bis dessen Abberufung im Handelsregister eingetragen wurde.
Wettbewerbsverbot: Verstoß eines GmbH-Geschäftsführers
Ein aktuelles Urteil des OLG München hat sich mit den Grenzen von Wettbewerbsverboten für GmbH-Geschäftsführer und Gesellschafter beschäftigt und geurteilt, dass auch ein in dem Gesellschaftsvertrag vertraglich vereinbartes Wettbewerbsverbot nichtig sein kann, wenn die Gesellschaft (hier GmbH – was freilich auch für die Unternehmergesellschaft gilt) das gegenüber dem Gesellschafter / Geschäftsführer vereinbarte Wettbewerbsverbot nicht auf das notwendige Maß beschränkt, sondern zu weitgehend formuliert.
Unter diesen Voraussetzungen muss der Geschäftsführer auch bei einem Verstoß gegen ein solches zu weitgehendes Wettbewerbsverbot keine Vertragsstrafe zahlen, da ein solches Wettbewerbsverbot aufgrund Verstoßes gegen § 138 BGB, Artikel 12 GG und § 1 GWB nichtig ist und dies die Nichtigkeit einer diesbezüglich vereinbarten Vertragsstrafe nach sich zieht.
Geschäftsführer-Anstellungsvertrag: Zweistufige Ausschlussfrist
Das Bundesarbeitsgericht hat ein interessantes Urteil zur Einordnung von Geschäftsführern einer GmbH – oder auch einer Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – getroffen.
Hier die Leitsätze:
Ein-Mann-GmbH: Satzungsänderung durch Beschluss eines vollmachtlosen Vertreters
Beschließt bei einer Ein-Mann-GmbH ein vollmachtloser Vertreter eine Satzungsänderung, so kann diese durch eine nachfolgende Genehmigung der Erklärung durch den Alleingesellschafter Wirksamkeit erlangen.
Das Oberlandesgericht München hat am 5. Oktober 2010 entschieden, dass der Genehmigung einer vollmachtlosen Beschlussfassung für eine Ein-Mann-GmbH, § 180 BGB nicht entgegen steht. Zunächst wurde festgehalten, dass bei einer Beschlussfassung in der Gesellschaftervesammlung eine Stellvertretung grundsätzlich ohne Weiteres möglich ist (so § 47 III GmbHG).
Gesellschaftsvertrag: Formulierung des Unternehmensgegenstandes
Wie formuliert man den Unternehmensgegenstand bei GmbH und UG für die Handelsregistereintragung?
Nach einem Beschluss des OLG Düsseldorf sind zu unkonkrete Angaben hinsichtlich des Unternehmensgegenstandes unzulässig. Vielmehr muss aus dem Unternehmensgegenstand der GmbH der Schwerpunkt der Tätigkeit hinreichend erkennbar sein:
Der bei der Eintragung in das Handelsregister anzugebende Gegenstand des Unternehmens ist regelmäßig über allgemeine Angaben (hier: „Handel und Vertrieb von Verbrauchs- und Konsumgütern, soweit der Handel nicht einer besonderen Erlaubnis bedarf“) hinaus zu individualisieren.
Die Vielfalt beabsichtigter Geschäfte schließt eine Individualisierung des Unternehmensgegenstands nicht aus, wenn der Schwerpunkt der Geschäftstätigkeit für die beteiligten Wirtschaftskreise ohne besondere Schwierigkeiten (z.B. als „Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere […]“) hinreichend erkennbar gemacht werden kann.