Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) zum 1. Januar 2024 ging eine Flut von Neuerungen durch das deutsche Gesellschaftsrecht – neue „Hausnummern“ , Einschübe und Streichungen sowie insbesondere im Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) zahlreiche Erleichterungen: Was seit Jahren ständige Rechtsprechung war, wird nun kodifiziertes Gesetzesrecht.
OLG München: Kein Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB bei Ersteintragung einer Partnerschaftsgesellschaft
Das OLG München hat in einem aktuellen Beschluss vom 23. Oktober 2024 (34 Wx 255/24 e) eine klare Grenze gezogen: Ein Haftungsausschluss nach § 25 Abs. 2 HGB ist bei der Ersteintragung einer Partnerschaftsgesellschaft nicht möglich. Da die für einen Haftungsausschluss notwendigen Tatbestandsmerkmale „Handelsgeschäft“ und „Firma“ nur vorliegen, wenn ein Veräußerer bereits Kaufmann war, kann … Weiterlesen