Das OLG Thüringen hat am 12.08.2009 (Az: U 244/07) entschieden, dass dem Geschäftsführer, der es versäumt hat, ein Kontrollsystem in der Buchhaltung einzurichten, welches auch Scheinbuchungen verhindert, gekündigt werden kann. Dies gilt für den Geschäftsührer eines Konzerns auch hinsichtlich Konzerntochtergesellschaften.
Jan Köster
Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.
Letzte Artikel von Jan Köster (Alle anzeigen)
- OLG Braunschweig zur Gesellschafterliste und Notgeschäftsführer:Treu und Glauben schlägt formelle Legitimationswirkung - 01.11.2025
- Aktives Zuhören und das kaufmännische Bestätigungsschreiben: Kommunikation und Recht im Einklang - 08.08.2025
- Einstweiliger Rechtsschutz bei der Einziehung von Geschäftsanteilen - 23.02.2025
