Wettbewerbsverbots im Gesellschaftervertrag einer GmbH & Co. KG

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat sich in einer neuen Entscheidung zu der kartellrechtswidrigkeit von Wettbewerbsklauseln bei der GmbH und Co.KG geäuassert. Hier sind interessante Gesichtspunkte für die Vertragsgestaltung und Praxis ableitbar. OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 17.03.2009 – 11 U 61/08

Wann ist ein Wettbewerbsverbot kartellrechtswidrig

Wird ein Gesellschafter durch ein Wettbewerbsverbot, welches in der Satzung festgeschrieben wurde, gebunden, so ist dieses nur dann nicht kartellrechtswidrig, wenn ein wesentlicher Einfluss des Gesellschafters auf die Geschäftsführung gegeben ist. Im Falle des Kommanditisten einer GmbH & Co. KG reicht hierfür eine Beteiligung von einem Drittel regelmäßig jedoch nicht aus.

Etwas anderes ergibt sich auch dann nicht, wenn dem Kommanditisten eine widerrufliche Vollmacht hinsichtlich der Ausübung des Stimmrechts eines weiteren Gesellschafters mit ebenfalls einem Drittel Beteiligung eingeräumt wurde. Aus diesem Umstand ergibt sich noch keine beherrschende Stellung des Gesellschafters, so dass ein Wettbewerbsverbot in analaloger Anwendung des § 112 HGB gerechtfertigt wäre.


Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.