Wird ein Scheingesellschafter einer GmbH niemals Gesellschafter, weil er nie einen Geschäftsanteil erworben hat, kann der Insolvenzverwalter nicht nach dessen Ausscheiden ihn zur Zahlung der Stammeinlage heranziehen.
OLG Frankfurt/m., Urt. v. 17.6.2009 – 13 U 104/08 (nicht rechtskrätig; LG Darmstadt)
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