Strafbarkeit des faktischen Geschäftsführers wegen Insolvenzverschleppung

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 18.12.2104 nochmals klargestellt, dass auch ein faktischer Geschäftsführer einer GmbH Täter einer Insolvenzverschleppung nach § 15a Absatz 4 InsO sein kann. Die dort verwendete Formulierung „Mitglied des Vertretungsorgangs“ schließt hiernach den faktischen Geschäftsführer mit ein.

Wann eine solche Strafbarkeit nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und eine Haftung nach Insolvenzordnung (InO) und GmbH-Gesetz (GmbHG) vorliegt, könnt Ihr in einem aktuelleren Artikel aus dem Oktober 2016 lesen!

Jan Köster

Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.