Das OLG München hat mit Beschluss vom 28.09.2010 festgestellt, dass völlig unbedeutende Abwandlungen bei Zeichensetzung, Satzstellung und Wortwahl, die keinerlei Auswirkungen auf den Inhalt haben, keine unzulässigen Abänderungen und Ergänzungen des Musterprotokolls darstellen.
(Ergänzung zu OLG Müinchen, Beschl. v. 12.5.2010 – 31 Wx 19/10, GmbHR 2010, 755 m. Komm. Wachter).
OLG Munchen, Beschl. v. 28.9.2010 – 31 Wx 173/10 (rechtskraftig)
Jan Köster
Rechtsanwalt Jan Köster ist seit 2009 Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2007 Fachanwalt für Steuerrecht.
Die kanzleiköster ist eine auf das Gesellschaftsrecht spezialisierte Boutique-Kanzlei in Münchens Museums- und Universitätsviertel Maxvorstadt.
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